Menü
22.06.17 –
Es häufen sich neue Vorschläge zur Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechtes in der öffentlichen Diskussion, insbesondere von Bundesinnenminister und CSU-Parteivorsitzendem, aber auch vom Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion: die Ausweisung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer, Auffanglager innerhalb und außerhalb der deutschen Grenzen, die Ausweitung der Kapazitäten und Verschärfung der Abschiebehaft.
Der Druck auf alle Beteiligten, zu schnellen Lösungen zu kommen, nimmt zu. Diese Fragen setzen die Ausländerbehörden vor Ort zusätzlich unter Druck. So auch anscheinend in Oberhausen. Die Verwaltung schlägt vor, zwei unbefristete Vollzeitplanstellen im gehobenen Dienst zwecks Abschiebungen einzurichten. „Die Stellen werden anhand von Prognosen, die von einer weiteren Erhöhung der Abschiebungen ausgehen, und aufgrund eines angekündigten Gesetzesentwurfs regelrecht präventiv begründet. Das können und werden wir nicht mittragen“, erklärt der GRÜNE Fraktionssprecher Andreas Blanke. „Vermeintlich sichere Staaten sind eben oftmals nicht sicher, nur dadurch, dass man sie als solche bezeichnet. Das sehen wir gerade am Beispiel Afghanistan. Für uns ist Asyl ein Menschenrecht. Und Menschenrechte sind für uns nicht verhandelbar.“
Daher wollen die GRÜNEN, um der aufgeheizten Stimmung entgegenzutreten, das Bleiberecht wieder verstärkt in den Blick rücken. Hier gibt es durch die Prüfung des Einzelfalls durch die Ausländerbehörde durchaus Möglichkeiten, einen weiteren Aufenthalt aufgrund humanitärer Aspekte oder erbrachter Integrationsleistungen zu ermöglichen.
„Wir wollen, dass die Verwaltung alle Initiativen fördert, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Oberhausen eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen.“ Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig Geduldeten aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, zum Beispiel aufgrund von Straftaten, vorliegen.
Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltsstatus, sondern nur die Aussetzung der Abschiebung. Wirkliche Integration, wie durch Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt, ist deshalb für Geduldete extrem erschwert, selbst bei langjährigem Aufenthalt in Deutschland. Letztendlich scheitern durch Abschiebungen viele positive Bemühungen zur Integration von Einzelpersonen und ganzen Familien. Mitunter sind Menschen betroffen, die seit vielen Jahren hier leben und als integriert gelten. Dieses rigide Vorgehen verschreckt auch Arbeitgeber, die in der Regel nicht vertraut sind mit den komplexen Regeln des Aufenthaltsrechtes.
„Wir fordern daher, dass in Oberhausen langjährig Geduldete eine Bleiberechtsperspektive erhalten“, so Andreas Blanke und weist damit auf die Prüfung nach § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes hin. Nach diesem kann beispielsweise durch eine Arbeitsstelle der Nachweis einer gelungenen Integration erbracht werden, was positive Auswirkungen auf die Prüfung eines Härtefallantrages und eines Bleiberechtes haben kann.
Ein dramatisches Negativ-Beispiel ist der Duisburger Fall der 14-jährigen Bivsi, die mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben wurde. „Wenn vor Ort die Handlungsmöglichkeiten nicht ergriffen werden, die möglich sind“, verdeutlicht Blanke, „kann es wie bei Bivsi dazu führen, dass Menschen, die hier geboren wurden und bestens integriert sind, in ein für sie fremdes Land abgeschoben werden.“
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]