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26.02.18 –
Als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet der Grüne Fraktionssprecher Andreas Blanke die Äußerung seiner CDU Kollegin Stehr zur Umwelt- und Gesundheitsbelastung an der Mülheimer Straße. Die Union springe jedoch nicht weit genug, lediglich gegen Raser vorzugehen.
Auch die permanenten Verstöße gegen die Fahrverbote in der Umweltzone sind nicht länger akzeptabel. „Seit über zehn Jahren kämpfen wir gegen Lärm, Feinstaub und Stickoxide. Immer wieder wurden unsere Bedenken als überzogen und autofeindlich bezeichnet. Niemand hat an die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger gedacht, auch die CDU nicht. Wir werden daher bei dieser Frage die Union zukünftig an ihren Taten messen, denn seit Jahren müssen die Menschen entlang der Mülheimer Straße, aber auch an anderen Hauptverkehrsstraßen, mit diesen gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen mehr oder weniger leben.“
Dieser Gesundheitsschutz sei seit Jahren auch in Oberhausen immer dem Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ geopfert worden. Die Grünen können sehr gut nachvollziehen, dass sich die Betroffenen als Bürger zweiter Klasse fühlen würden. „Wer über Jahre im Bewusstsein dieser Gesundheitsgefahr leben muss und immer wieder zu hören bekommt, dass die Bedenken überzogen seien, der empfindet sich eben benachteiligt“, so Blanke weiter. Damit müsse nun Schluss sein.
Die Grünen gehen davon aus, dass zukünftig die Polizei, die für den fließenden Verkehr zuständig ist, deutlich engmaschiger und strenger kontrolliert, wer auf welchen Straßen unzulässig fährt oder zu schnell unterwegs ist. Mit bloßen Verwarnungen ist solchen Verstößen offensichtlich nicht beizukommen. Es müsse „weh“ tun.
Es ist natürlich auch richtig, dass mit Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen die Raserei und die Staubildung temporär angegangen werden kann, löse aber die Gesamtproblematik in keiner Weise. Nach Ansicht der Grünen gelinge dies nur mit einer deutlichen und nachhaltigen Reduzierung des Individualverkehrs.
Der Fraktionschef hat mittels einer kleinen Anfrage die Verwaltung aufgefordert, über den aktuellen Sachstand und das geplante Vorgehen zum Schutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren.
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