Gesundheitskarte für Geflüchtete soll bleiben

Seit April 2016 erhalten geflüchtete Menschen in Oberhausen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nun legt die Verwaltung dazu einen Bericht vor, der ein kritisches Fazit zieht. So heißt es, dass zwar ein diskriminierungsfreier Zugang der Betroffenen zum Gesundheitssystem funktioniere, aber Kosten und Entlastung der Verwaltung nicht eingetreten seien.

05.09.17 –

Seit April 2016 erhalten geflüchtete Menschen in Oberhausen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nun legt die Verwaltung dazu einen Bericht vor, der ein kritisches Fazit zieht. So heißt es, dass zwar ein diskriminierungsfreier Zugang der Betroffenen zum Gesundheitssystem funktioniere, aber Kosten und Entlastung der Verwaltung nicht eingetreten seien.

„Uns ging es beim damaligen Prüfantrag zur eGK darum, dass geflüchtete Menschen einen angemessenen Zugang zum Gesundheitssystem erhalten und nicht – wie beispielsweise bei akuten Schmerzzuständen –zum Amt müssen, um einen Behandlungsschein abzuholen und sich erst dann in ein Wartezimmer setzen können“, erklärt Steffi Opitz. Die grüne Sozialpolitikerin sieht durch den Verwaltungsbericht keinen hinreichenden Grund gegeben, die eGK für Geflüchtete wieder einzustampfen.
Das sehen die Bürgerinnen und Bürger ähnlich: Laut einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung sind zwei von drei Bundesbürger dafür, dass Geflüchtete eine Gesundheitskarte erhalten und damit direkt einen Arzt aufsuchen können. Dem stimmt der Deutsche Ärztetag ebenfalls zu. „Uns ist nicht klar, was die Motivation der Verwaltung ist, diesen Bericht zu diesem Zeitpunkt vorzulegen“, meint Opitz. Schließlich liegen für 2016 bisher nur eingeschränkte Daten vor. Dass die Verwaltung das Gerangel um Kosten auf dem Rücken der Betroffenen austrägt, ist für die Grünen nicht haltbar.

„Mit uns gibt es kein Zurück, denn es geht hier um die gesundheitliche Versorgung von Menschen“, so Steffi Opitz. Diese würde sich beim Wegfall der eGK für Asylbewerber verschlechtern, weil der Leistungsumfang des alten Verfahrens geringer ist.

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Pressemitteilung

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Bundestagsabgeordnete für Oberhausen – Wesel III

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