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13.12.21 –
- Es gilt das gesprochene Wort. -
„Die (…) Strategie der Ausländerbehörden, Abschiebungen nicht anzukündigen, führt offensichtlich besonders oft zu einer massiven Schädigung der betroffenen Kinder, die durch das nächtliche Eindringen der Polizei in ihre Unterkunft ausgelöst wird. ‚Kinder würden aus Angst vor einer unangekündigten nächtlichen Abschiebung bereits mit ihren Schuhen zu Bett gehen, um (…) vorbereitet zu sein‘, schreibt die bayerische Ärzteinitiative 2018.“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.
Vier Kinder (11, 9, 7 und 5) und ihr Vater haben das vor einigen Tagen in Oberhausen erlebt. Nachts gegen vier Uhr, kam die Polizei nahm sie alle in Gewahrsam. Man teilte ihnen mit, dass sie nun gemäß Dublin III Verordnung abgeschoben werden, nach Kroatien. Denn sie betraten dort zum ersten Mal EU-Boden, nachdem die ganze Familie samt der Mutter aus Afghanistan geflohen war.
Wir halten diese Abschiebung nicht nur auf sehr vielen Ebenen für moralisch falsch, sondern auch für rechtswidrig. Zunächst einmal hatte die Familie während der Abschiebung keine Möglichkeit ihren Anwalt zu kontaktieren. Er erfuhr erst drei Tage später von den Geschehnissen.
Nächtliche Abschiebungen sind insbesondere für Kinder traumatische Erfahrungen und können zu schweren Folgeerkrankungen führen.
Deswegen haben wir als Rat der Stadt uns bereits vor über fünf Jahren einstimmig gegen nächtliche Abschiebungen ausgesprochen. Und nicht nur dies das NRW-Innenministerium stellte klar, dass „Abschiebungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume nicht in der Zeit zwischen 21.00-06.00 Uhr [begonnen werden sollen]“. Bereits jetzt sollte deutlich geworden sein, die Abschiebung der Familie Habibi war inhuman und ging mindestens mit der flexiblen Auslegung einiger Vorschiften und Absprachen einher.
Und rechtlich? Klingt doch plausibel, ist nicht der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig in dem die Geflüchteten zuerst einen Asylantrag gestellt haben?
Es kommt darauf an.
Die Betroffenen baten im August 2019 in Kroatien um internationalen Schutz und stellten im Oktober 2019 einen Asylantrag in Deutschland. Nach der Bestätigung Kroatiens über die Antragstellung begann am 8.11.2019 die Überstellungsfrist von sechs Monaten.
Sechs Monate von November 2019, die Frist endete also Mitte 2020.
Genauer am 28.7.2020. Seitdem hat die Familie Habibi gem. Art. 29 Abs. 1 Satz 1 der Dublin III Verordnung einen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Nicht auf eine Abschiebung nach Kroatien!
Und nein Corona ist hier keine Ausrede.
Auch die EU-Kommission (übrigens unter Deutscher Leitung) machte schon 2020 deutlich „Wird die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht innerhalb der geltenden Frist durchgeführt, so geht die Zuständigkeit nach Artikel 29 Absatz 2 der Dublin-Verordnung auf den ersuchenden Mitgliedstaat über. Keine Bestimmung der Verordnung erlaubt es, in einer Situation wie der, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergibt, von dieser Regel abzuweichen.“
Wir fordern nicht nur, dass die Verwaltung und Abschiebebehörde ihr Fehlverhalten im Bezug auf die Art und Weise dieser Abschiebung einsieht und in Zukunft von einem solchen vorgehen klar Abstand nimmt.
Wir fordern die sofortige Rückholung der Familie Habibi zurück nach Deutschland, nach Oberhausen in ihr Zuhause.
Denn diese Abschiebung entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, stehen sie ihre Fehler ein und beenden sie den Alptraum dieser Familie.
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