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10.05.16 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
für uns ist ein Gewaltschutzkonzept ein elementarer Bestandteil des Handlungskonzeptes Flüchtlinge.
Bereits im Sozial-Ausschuss habe ich für uns wichtige Argumente benannt. Nichtsdestotrotz möchte ich hier einige wesentliche Punkte ansprechen.
Besondere Schutzbedürftige, wie Kinder, Frauen, LSSBTTIQ, religiöse Minderheiten haben ein Recht, gewalt- und angstfrei leben zu dürfen.
Das kommunale Sicherheitskonzept reicht unserer Ansicht nach nicht aus, um diesen Gruppen genügend Schutz zu bieten.
Vor allem müssen wir verstärkt den Fokus auf die Prävention legen und nicht auf gut Glück hoffen, dass - wie bislang - es in Oberhausen nicht zu Vorfällen kommt.
Das Schutzbedürfnis geht doch über die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts hinaus. So kann ein Hausmeister einer Frau oder einem Mädchen keinen Schutz beim Toilettengang bieten.
Neben der Prävention geht es nämlich auch darum, teils traumatisierten Menschen ein Gefühl des Schutzes zu vermitteln. Deswegen müssen Räumlichkeiten und personelle Ausstattung bereitgestellt werden, die genau das vermitteln, um den Menschen eine Grundlage für ein autonom geführtes Leben zu schaffen.
Von daher fordern wir, dass unsere Flüchtlingsbeauftragte:
- ein verbindliches Konzept erstellt,
- konkrete Schutzstandards setzt
- räumliche Gegebenheiten überprüft.
Zudem fordern wir von der Stadtverwaltung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Minderheiten sensibilisiert werden, wie. in Form von Fortbildungen.
Und wir benötigen ausreichend SozialarbeiterInnen.
Wir freuen uns auf die zeitnahe Ausarbeitung der Flüchtlingsbeauftragten.
Denn die schnellstmögliche Umsetzung schützt die geflüchteten Menschen, die mit uns hier leben.
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