Umsetzung des Paragraphen 132c

Trotz des Ohren betäubenden Protests mittels Trillerpfeifen seitens Teilen der drei Oberhausener Realschulen im letzten Schulausschuss bleiben die Grünen dabei: Solange in der Stadt keine weitere neue Gesamt- bzw. Sekundarschule bestehe, sollte der Paragraph 132c des Schulgesetzes Anwendung finden. Dieser sieht vor, durch äußere und innere Differenzierung innerhalb der Lehrpläne potenzielle Hauptschüler an Realschulen zu unterrichten.

26.04.18 –

Trotz des Ohren betäubenden Protests mittels Trillerpfeifen seitens Teilen der drei Oberhausener Realschulen im letzten Schulausschuss bleiben die Grünen dabei: Solange in der Stadt keine weitere neue Gesamt- bzw. Sekundarschule bestehe, sollte der Paragraph 132c des Schulgesetzes Anwendung finden. Dieser sieht vor, durch äußere und innere Differenzierung innerhalb der Lehrpläne potenzielle Hauptschüler an Realschulen zu unterrichten.

„Der Vorteil ist, dass Kinder immer wieder einen Entwicklungssprung machen und trotz anfänglicher Hauptschulempfehlung schließlich doch noch Realschulniveau erreichen“, erklärt die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sandra Gödderz.

„Wir können zwar die theoretischen Bedenken der betroffenen Schulen, der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in Teilen nachvollziehen, müssen aber feststellen, dass der momentane Mangel an Lehrerinnen und Lehrern nicht von der Kommune verschuldet ist, so wie seitens der Elternpflegschaft herauszuhören war“, stellt Fraktionssprecher Andreas Blanke fest. Die Stadt als Schulträger ist zuständig für Schulgebäude und -ausstattung; die Einstellung von Lehrpersonal liegt in der Hand des Landes.

Neben dieser formal falschen Feststellung auf Seite der Protestierenden, wundern sich die Grünen darüber, wie der Protest im letzten Schulausschuss ausfiel. Das minutenlange Trillerpfeifenkonzert in einem für so viele Menschen viel zu kleinen und geschlossenen Sitzungsraum ging nicht nur den anwesenden Mitgliedern des Schulausschusses sichtbar an die körperliche Substanz. „Wir fragen uns, wie es den protestierenden Schülerinnen und Schülern erging“, so Blanke weiter. „Immerhin konnten auch solche aus der Unterstufe gesehen werden. Die Schulleitungen haben dafür Sorge zu tragen, dass Protest auch und vor allem bei den protestierenden Kindern keine körperlichen Schäden provozieren darf.“

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